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FG Sachsen, 26.05.2009 - 6 K 1838/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Betriebs-Berater
Bewertung von Unternehmensanteilen nach Beendigung einer Betriebsaufspaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewertung von Unternehmensanteilen nach Beendigung einer Betriebsaufspaltung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bewertung von Unternehmensanteilen nach Beendigung einer Betriebsaufspaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 26.05.2009 - 6 K 1838/07
- BFH, 29.10.2009 - X B 100/09
Papierfundstellen
- BB 2010, 793
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.08.1993 - II R 102/90
Kein besonderer Abschlag bei einer handwerklich tätigen GmbH im Rahmen der …
Auszug aus FG Sachsen, 26.05.2009 - 6 K 1838/07
Die daher nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG erforderliche Schätzung des gemeinen Werts der nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft war unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der GmbH vorzunehmen (BFH, BStBl. II 1994, 9).Dabei liege der Schwerpunkt des Stuttgarter Verfahrens auf dem Vermögenswert, wobei - allerdings nicht gleichgewichtig - auch Ertragswertgesichtspunkte berücksichtigt würden (BFH, BStBl. II 1994, 9).
In Betracht kommen Gesellschaften von Angehörigen freier Berufe sowie bestimmter selbstständiger Gewerbetreibender (BFH, BStBl. II 1994, 9).
- BFH, 25.10.2007 - VIII B 109/06
Schätzung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften …
Auszug aus FG Sachsen, 26.05.2009 - 6 K 1838/07
Es sei daher legitim, dass die Finanzverwaltung im Interesse einer Objektivierung des Schätzungsverfahrens und der gleichmäßigen Behandlung aller Steuerpflichtigen ein Verfahren eingeführt habe, das selbst bei günstigen Ertragsaussichten zu Schätzwerten führe, die hinter den Schätzwerten anderer Methoden zurückblieben (BFH, BFH/NV 2008, 528 m.w.N.). - BFH, 22.03.1990 - IV R 15/87
Revision wegen Klageerweiterung nach Ablauf der Frist zur Klageerhebung
Auszug aus FG Sachsen, 26.05.2009 - 6 K 1838/07
Dies führt regelmäßig zur Betriebsaufgabe (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG ) und damit zur Versteuerung der in den Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens enthaltenen stillen Reserven (BFH, BFH/NV 1991, 439).